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MRSA bei Kindern

Informationen für Patienten und Angehörige

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Händedesinfektion in 30 Sekunden

  • Eine hohle Hand voll Händedesinfektionsmittel (3-5 ml = 2-3 Spenderhübe) bis zur Trocknung einreiben.
  • Dabei die gesamte Hand für mindestens 30 Sekunden mit dem Desinfektionsmittel benetzen.
  • Besonders wichtig: Finger- und Daumenkuppen, Handinnenflächen und Fingerzwischenräume.
  • Dann die Hände gründlich (mit warmem Wasser und Seife) waschen, um C. diff.-Sporen zu entfernen.

I Allgemeine Informationen
Was bedeutet MRSA?

MRSA steht für Methicillin Resistenter Staphylococcus Aureus. Staphylokokken sind Bakterien,
die bei vielen Menschen in der Nase und auf der
Haut vorkommen. MRSA ist gegen bestimmte
Antibiotika resistent.

Wie bekommt man MRSA?
MRSA kann durch direkten Kontakt zwischen
Menschen, z. B. bei der Körperpflege, übertragen
werden. Außerdem kann MRSA durch indirekten
Kontakt über Gegenstände und Oberflächen verbreitet werden. Häufiger Übertragungsort von
MRSA sind medizinische Einrichtungen.

Ist MRSA gefährlich?
Der einfache Nachweis von MRSA auf der Haut
(Besiedlung) oder in der Nase stellt in der Regel
keine Gefahr dar. Gesunde Personen sind oft nur
vorübergehend besiedelt und haben ein verschwindend geringes Risiko, eine MRSA-Infektion
zu bekommen. Unter bestimmten Bedingungen,
wie z. B. bei einer geschädigten Haut oder einer
Abwehrschwäche, kann der Erreger jedoch in den
Körper gelangen und eine Infektion verursachen.
Diese ist dann auf Grund der Resistenz gegen
bestimmte Medikamente schwerer behandelbar.
Deshalb sollten MRSA-Übertragungen auf Menschen mit besonderen Risiken (z. B. Hauterkrankungen, Implantate (z. B. Katheter) oder geschwächte Abwehr) verhindert werden. Neben
dem herkömmlichen, meist in medizinischen Einrichtungen erworbenen MRSA gibt es noch den in
Deutschland zur Zeit seltenen, so genannten
„community acquired MRSA“, der meist Haut- und
Weichteilinfektionen hervorruft und zwischen Kindern leichter übertragen werden kann

Muss MRSA behandelt werden?
Der Nachweis von MRSA bedeutet nicht, dass
man daran erkrankt ist. Behandlungsbedürftig ist
nur eine Infektion mit MRSA. Um das Risiko einer
MRSA- Übertragung und einer möglichen Infektion zu verhindern, wird bei MRSA-Trägern in der
Regel jedoch versucht, MRSA zu beseitigen („Sanierung“). Hierzu werden z. B. desinfizierende
Waschungen des gesamten Körpers, eine Behandlung mit einer Nasensalbe und ein kompletter
Wäsche- und Bettwäschewechsel über fünf Tage
durchgeführt. In einigen Fällen gelingt jedoch nur
eine zeitweise Sanierung, die aber das Risiko
einer Infektion, z. B. bei einer Operation, stark
verringern kann. Ob eine Sanierung für notwendig
und zum gegebenen Zeitpunkt als sinnvoll erachtet wird, entscheidet der behandelnde Arzt.

Was sollen Angehörige und Freunde beachten?
Eine gute Standardhygiene schützt in den meisten
Fällen vor einer Übertragung von MRSA. Dazu
gehören u. a.:
• Händewaschen
• keine gemeinsame Verwendung von Handtü-
chern oder Hygieneartikeln
• bei Erkältung räumliche Distanz wahren;
„Hustenetikette“ einhalten

II Dürfen Kinder, die mit MRSA besie-
delt sind, eine Gemeinschaftseinrich-
tung (z. B. eine Kindertagesstätte) be-
suchen?
Vorbemerkung

Angesichts der Häufigkeit einer Besiedlung mit
Staphylococcus aureus in der Normalbevölkerung
(zwischen 15 und 40 %) ist davon auszugehen,
dass es auch in Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder Personen gibt, die einen resistenten

Staphylococcus aureus unbemerkt auf der Haut
tragen. Trotzdem werden selten MRSA-
Ausbrüche in Kindergemeinschaftseinrichtungen
berichtet. Ein generelles Besuchsverbot eines
Kindes, das bekanntermaßen MRSA-Träger ist, ist
somit nicht gerechtfertigt.

Vielmehr ist zwischen folgenden zwei Interessen
abzuwägen:
• Dem Gesundheitsschutz der Betreuer, der
anderen Kinder sowie deren Angehörigen (§§
28ff Infektionsschutzgesetz)
• Dem Recht des Kindes auf den Besuch einer
Gemeinschaftseinrichtung als Element der
sozialen Teilhabe und Entwicklungsförderung.

Risikoanalyse
Die Entscheidung kann nur im Rahmen einer Risikoanalyse durch den behandelnden Arzt bzw. das
zuständige Gesundheitsamt zusammen mit den
Beteiligten (Eltern, Leitung der Gemeinschaftseinrichtung) unter Berücksichtigung nachfolgend
genannter individueller Aspekte getroffen werden:
• um welche Art MRSA handelt es sich und wie
gefährlich ist der individuelle Erreger?
• um welche Art der Einrichtung handelt es
sich (z. B. Kita einer medizinischen Einrich-
tung)?
• werden in der Einrichtung Kinder mit geschwächter Infektabwehr betreut (hierfür ist
ggf. eine Erhebung der Anamnese durch das
Gesundheitsamt (gemäß § 16 Infektionsschutzgesetz) erforderlich.
• wie verhält sich das Kind? Kann es Hygieneregeln befolgen? Kann es versuchen, persönliche Gegenstände nicht zu teilen?

Das mre-netz regio rhein-ahr ist ein von den Gesundheitsämtern eingesetztes Netzwerk zur Prävention und Kontrolle multiresistenter Erreger (MRE). Die Koordinations- und Beratungsstelle ist am Universitätsklinikum Bonn angesiedelt.

Anschrift

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Institut für Hygiene und Öffentliche
Gesundheit

Universitätsklinikum Bonn
Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn

Kontakt

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Hinweis: Bei den fremdsprachlichen Übersetzungen wurde ein automatisiertes Übersetzungstool (z. B. Google Translate / KI) verwendet. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ausdrücklich ohne Gewähr für die Richtigkeit. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Übersetzung wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.