mre-netz regio rhein-ahr
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das mre-netz regio rhein-ahr ist bestrebt, seine Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.mre-rhein-ahr.net.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Der Webauftritt erfüllt teilweise die Anforderungen der BITV 2.0. 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Die große Anzahl an Dateien, bei denen es sich teilweise um ältere Dokumente handelt, wird bei der Überführung in barrierefreie Formate einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Nicht alle auf www.mre-rhein-ahr.net eingebundenen Videos verfügen über Untertitel. Das Problem wird zeitnah behoben.
  • Es kann vorkommen, dass Bilder und Objekte keine Alt-Texte enthalten oder dass Linktexte nicht eindeutig sind. Abkürzungen und fremdsprachige Abschnitte nicht ausgezeichnet sind. Wir arbeiten daran, diese barrierefrei zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Letzte Überprüfung: September 2020

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Wenn Sie Kontakt zum UKB aufnehmen möchten, können Sie uns unter Enable JavaScript to view protected content. erreichen. Wir freuen uns über Anmerkungen, Anregungen und Fragen zur Barrierefreiheit. Gerne können Sie uns etwaige Mängel melden und Informationen über die von der EU-Richtlinie ausgenommenen Inhalte einholen.

Ihr Ansprechpartner:
Ansgar Skoda
Tel. 0228 287 11497
Stabsstelle Kommunikation & Medien

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem UKB nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail (Enable JavaScript to view protected content.) zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik