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Für Niedergelassene Ärzt*innen

Hier finden Sie Informationen zur ambulanten medizinischen Versorgung von MRSA-Patienten. Links für weitere online Fachinformationen für den Umgang mit MRE in der Praxis sind unter online Fachinformationen für Niedergelassene.

Seit dem 01.04.2012 können im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung Ziffern zur Behandlung von MRSA-Risikopatienten abgerechnet werden. Ein Ankreuzformular für die MRSA-Risikofaktoren in der ambulanten Versorgung, für Screeningergebnisse und mit dem GOP Ablaufdiagramm für Risikopatienten vom 25.03.2014, wurde vom mre-netz erstellt. Die Gebührenordnungspositionen zur Abrechnung finden sich im EBM Abschnitt 30.12, Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA. Im Juli 2016 trat die aktuell gültige "Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA“ der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) in Kraft.

MRSA Zertifizierung

Die Gebührenordnungspositionen können von Ärzten berechnet werden, die eine online Fortbildung absolviert, die kurze Lernzielkontrolle im KV Safenet zu den 5 gratis Themenmodulen bestanden und die Genehmigung zur Abrechnung erhalten haben. Informationen zur online Fortbildung der KBV finden Sie auf der Webseite der KBV und unter Links. Eine alternative online Qualifikationsmöglichkeit für Ärzte, die z.B. keinen Zugang zum KVsafenet/ Sicheren Netz haben, bietet die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns an: „Hygienemanagement 5 - Versorgung von MRSA-Patienten“ (https://www.curacampus.de, Hygienemanagement, abgerufen 15.07.2020, Teilnahme für Nichtmitglieder gegen eine geringe Gebühr).

MRSA Sanierung in der häuslichen Pflege, durch ambulanten Pflegedienst

Seit Januar 2014 ist die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst bei der Sanierungsbehandlung verordnungsfähig („Durchführung Sanierung/Eradikation nach ärztlichem Sanierungsplan gemäß Verordnung“ entsprechend G-BA Beschluss vom 23.01.2014). Dies ist auch prästationär möglich, und zwar „im Vorfeld von geplanten invasiv-diagnostischen, interventionellen oder operativen Eingriffen, wenn die MRSA-Kolonisation im Krankenhaus festgestellt wurde“. Eine Behandlungslücke verbleibt laut KBV und in der Erfahrung des mre-netzes bei ambulant festgestellter Besiedlung (KBV fordert prästationäres Screening auf MRSA-Erreger vom 06.08.2015, abgerufen 15.07.2020).